WARNHINWEISE

+ + + WARNHINWEISE – Holi Farbenfest + + +

1) Haut eincremen
Durch die ölhaltige Creme kann die Farbe besser an der Haut haften, außerdem lässt sie sich dadurch später leichter abwaschen. Die Haare kann man ebenfalls leicht einölen oder alternativ eine Kopfbedeckung tragen.

2) Schutzbrille tragen
Die Farben sind vollkommen ungefährlich allerdings empfehlen wir eine Schutzbrille oder Sonnenbrille um unnötigen Augenreizungen zu vermeiden. Falls doch was ins Auge geht, mit reichlich Wasser ausspülen.
br> 3) Helle Kleidung 
Damit das bunte Farbpulver noch besser wirken kann, empfehlen wir helle Kleidung zu tragen.

4) Nicht die beste Kleidung tragen
Das Pulver lässt sich problemlos auswaschen, trotzdem ist es zu dieser Veranstaltung empfehlenswert nicht die neuste Kleidung zu tragen.

5) keine Kontaktlinsen tragen
Zu dieser Veranstaltung empfehlen wir euch eure normale Brille und keine Kontaktlinsen zutragen.

6) Toleranz und Respekt
Manche Besucher möchten wohlmöglich nicht mit Pulver beworfen werden-bitte respektiert und toleriert das!

7) Augen und Mund schließen 
Wenn ihr mit Farbpulver beworfen werdet, solltet ihre eure Augen und euren Mund schließen. Am Farbstand kann man auch Schutzmasken und Schutzbrillen (besonders für Kinder) erhalten.

8) Heimfahrt
Falls ihr mit dem Auto zur Veranstaltung gekommen seid, haltet 
große Mülltüten o.ä. bereit um eure Sitze zu schonen.

9) Allergiker oder Asthmatiker
Hast du Asthma oder sind bei dir diverse Allergien bekannt, raten wir dir diese Veranstaltung nicht zu besuchen-Gesundheit geht vor!!!

10) Farbpulver entfernen
Das Farbpulver zuerst trocken mit einem Tuch abwischen, anschließend mit warmen Wasser komplett entfernen. ! ! ! ! ! WICHTIG ! ! ! ! ! Jugendschutz 
Kein Alkohol Ausschank an Personen unter 18 Jahren | Das Mitbringen von Essen & Trinken sowie eigenes Holi Farbpulver ist untersagt!

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kauf eines Tickets und Teilnahme an einem Holi Farbenfest, Leistungsumfang

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen dem Käufer eines oder mehrerer Tickets („Besucher“) und der 180Grad Event GmbH, Markt 3, 07545 Gera („Veranstalter“) und sind Bestandteil des zwischen dem Veranstalter und dem Besucher zustande gekommenen Vertrages über die Teilnahme an dem auf dem Ticket näher bezeichneten Holi Farbenfest („Gera, Jena, Bayreuth“). Besucher im Sinne dieser AGB sind auch Personen (z.B. Pressevertreter), denen der Veranstalter den Zutritt zur Veranstaltung ohne Kauf eines Tickets gestattet.

1.2 Der Kern der Veranstaltung besteht darin, dass die Besucher sich zu festgelegten Zeiten mit Farbpulver bewerfen. Im Ticktetpreis ist auch 1 Tüte Farbpulver enthalten.

1.3 Tickets können an den vom Veranstalter mitgeteilten Verkaufspunkten oder über die von dem Veranstalter mitgeteilten Online-Shops erworben werden. Die Personalisierung des Tickets im Bestellformular ist nicht notwendig (Vorname, Name, E-Mail). Es muss zum Abschluss des Bestellvorgangs lediglich eine gültige Rechnungsadresse durch den Besucher angegeben werden.

1.4 Der Vertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter kommt mit der Aushändigung des Tickets am Verkaufspunkt oder im Falle des Onlinekaufs eines Tickets mit dem Eingang der Bestätigungs-E-Mail des Veranstalters in dem von dem Besucher angegebenen E-Mail Account oder, soweit dem Besucher der Zutritt zur Veranstaltung ohne Kauf eines Tickets gestattet wurde, mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.

1.5 Der Kaufpreis für das Ticket sowie etwaige Versand- und Bearbeitungsgebühren werden mit Zustandekommen des Vertrages fällig.

1.6 Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie etwaigen Versand- und Bearbeitungsgebühren das Eigentum des Veranstalters.

1.7 Der Besucher ist einverstanden, dass Tickets, die nicht an den von dem Veranstalter angegebenen örtlichen Verkaufspunkten erworben werden, an den Besucher versendet werden. Der Besucher trägt die Kosten und das Risiko des Versandes. Der Besucher erklärt sich mit der Auswahl des Versandunternehmens durch den Veranstalter einverstanden.

1.8 Für die Teilnahme an der und für die Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung besteht grundsätzlich keine Altersgrenze. Besucher in Gera und Bayreuth unter 14 Jahren und in Jena unter 16 Jahren haben jedoch nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten Zutritt zur Veranstaltung.

1.9 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Beim Einlass ist das Ticket unaufgefordert vorzuzeigen.

1.10 Während der Veranstaltung werden von Dritten Getränke und Speisen zum Kauf angeboten. Der Verkauf von Getränken und Speisen gehört nicht zu den Vertragspflichten des Veranstalters. Beim Kauf von Getränken und Speisen bestehen vertragliche Beziehungen des Besuchers nur mit dem jeweiligen Verkäufer.

1.11 Der Veranstalter kann über folgende Kontaktdaten kontaktiert werden: 180°Grad Event GmbH, Mark 3, 07545 Gera, Frank Mittasch, Telefon 0176-84098876 und Jörg Eddel, Telefon: 0176-66852754, E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..; www.holi-farbenfest.de



2. Weiterverkauf und Weitergabe von Tickets 2.1 Das Ticket ist nach seiner Entwertung nicht mehr übertragbar.

2.2 Zur Sicherung eines angemessenen Preises der Tickets ist der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

2.3 Die gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe von Tickets beispielsweise im Rahmen von Werbe- oder Marketingveranstaltungen oder im Rahmen von Verlosungen ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.



3. Änderung und Absage der Veranstaltung, Rückgabe von Tickets

3.1 Die Rückgabe von Tickets und die Erstattung des Ticketpreises, insbesondere nach der Entwertung der Tickets, sind ausgeschlossen.

3.2 Der Besucher kann den Vertrag nur aufgrund einer Pflichtverletzung, die der Veranstalter zu vertreten hat, kündigen.

3.3 Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Soweit durch widrige Witterungsbedingungen Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder zeitlich und örtlich verlegen. Hat die Veranstaltung bereits begonnen, kann der Veranstalter die Veranstaltung abbrechen.

3.4 Im Falle der zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung wird der Veranstalter die Verlegung schnellstmöglich über seine Webseite und soweit möglich auch über die Tagespresse und Rundfunk am Veranstaltungsort, die Facebook-Präsenz und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Der Veranstalter empfiehlt allen Besuchern vor der Anreise die Webseite des Veranstalters einzusehen oder am Tag der Veranstaltung schriftlich anzufragen, ob die Veranstaltung stattfindet.

3.5 In den Fällen, in denen der Veranstalter die Veranstaltung absagt oder zeitlich und/oder örtlich verlegt, wird der Veranstalter dem Besucher gegen Vorlage oder Übermittlung des Tickets den Ticketpreis erstatten. Hierzu muss der Besucher das nicht entwertete Ticket an die unter Ziffer 1.11 abgedruckte Kontaktadresse senden und den Veranstalter zur Erstattung des Ticketpreises auffordern.

3.6 Soweit der Besucher das Ticket nicht gemäß Ziffer 3.5 an den Veranstalter zurückgibt, gilt das Ticket im Falle einer zeitlichen Verlegung das Ticket auch für den neuen Veranstaltungstermin. Wird die Veranstaltung nur örtlich verlegt, kann das Ticket nur zurückgegeben werden, wenn der neue Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Eine örtliche Verlegung innerhalb der gleichen Stadt oder in eine benachbarte Stadt ist stets zumutbar.

3.7 Fällt die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsbedingungen), behördlicher oder gerichtlicher Anordnung aus, steht jeder Partei ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall entfallen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Allerdings tragen beide Parteien ihre bis zum Rücktritt getätigten Aufwendungen selbst.

3.8 Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, insbesondere hinsichtlich der Künstler bzw. Künstlergruppen vor. Soweit einzelne Künstler bzw. Künstlergruppen ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen, wird sich der Veranstalter um einen Ersatz bemühen. Dem Besucher entstehen keine Ansprüche aus Programmänderungen oder der Absage von Künstler bzw. Künstlergruppen.



4. Durchführung der Veranstaltung / Pflichten des Besuchers

4.1 Der Veranstalter übt für die gesamte Dauer der Veranstaltung am Veranstaltungsort das Hausrecht aus. Der Veranstalter kann sich hierzu seiner gesetzlichen Vertreter sowie Dritter, insbesondere privater Sicherheitsdienste, („Sicherheitspersonal“) bedienen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist während der gesamten Veranstaltung jederzeit Folge zu leisten.

4.2 Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge sowie die aktuellen Hinweise auf der Webseite des Veranstalters unter www.holi-farbenfest.de.

4.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Verstöße gegen das Hausrecht, Missachtung der Weisungen des Sicherheitspersonals und Verstöße gegen die dem Besucher in diesen AGB auferlegten Pflichten, insbesondere die in dieser Ziffer 4 dargelegten Pflichten, berechtigen den Veranstalter den jeweiligen Besucher von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückgabe des Tickets oder eine Erstattung des Ticketpreises finden nicht statt.

4.4 Der Besucher ist damit einverstanden, dass das Sicherheitspersonal vor Betreten des Veranstaltungsgeländes den Besucher selbst sowie mitgebrachte Taschen auf verbotene Gegenstände untersucht. Verbotene Gegenstände sind insbesondere: ·Drogen, ·Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, ·explosive Stoffe sowie Pyrotechnik (z. B Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, bengalische Feuer) ·brennbare Gegenstände wie beispielsweise Fackeln, ·mitgebrachte Getränke oder Lebensmittel, ·Farbpulver außer Holi-Farbpulver, ·sonstige gefährliche Gegenstände.

4.5 Der Besucher hat verbotene Gegenstände auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten vor Betreten des Veranstaltungsgeländes zu entsorgen.

4.6 Verweigert der Besucher die Untersuchung oder Entsorgung von verbotenen Gegenständen, oder ist eine Entsorgung nicht möglich, kann er von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

4.7 Das Sicherheitspersonal darf Besuchern unter 14 bzw. unter 16 Jahren, wie in Ziffer 1.8 dieser AGB beschrieben, ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und ohne schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten die Teilnahme an der Veranstaltung verwehren. Zur Überprüfung haben Besucher dem Sicherheitspersonal auf Anfrage stets gültige Ausweispapiere vorzuzeigen.

4.8 Wenn Besucher die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung stören oder sich selbst oder Dritte gefährden können (z.B. durch offensichtliche starke Alkoholisierung oder Drogeneinfluss), dürfen sie jederzeit von dem Sicherheitspersonal von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

4.9 Dem Besucher sind ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Veranstalters sämtliche gewerbsmäßige Handlungen während der Veranstaltung (z.B. Verkäufe oder Werbung aller Art) untersagt. Gegenstände, die zu diesen Zwecken mitgeführt werden, hat der Besucher auf eigene Gefahr und eigene Kosten zu entsorgen. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, den Besucher von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückgabe des Tickets oder eine Erstattung des Ticketpreises finden nicht statt.

4.10 Verstößt der Besucher gegen eine der in Ziffern 4.9 genannten Pflichten, verwirkt er eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000, die sofort fällig wird. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich weitergehende Ansprüche vor.



5. Schutz von Gesundheit und Eigentum; Benutzung des Farbpulvers

5.1 Bei der Veranstaltung darf nur das vom Veranstalter ausgegebene abwaschbare und wasserlösliche Farbpulver („Holi-Farbpulver“) verwendet werden. Dem Besucher ist es untersagt, eigenes Farbpulver auf das Veranstaltungsgelände zu bringen.

5.2 Das Holi-Farbpulver kann auch nach dem Auswaschen die Kleidung des Besuchers beeinträchtigen. Der Veranstalter rät dazu, dies bei der Auswahl der Kleidung, die der Besucher zur Veranstaltung trägt, zu berücksichtigen.

5.3 Das Holi-Farbpulver darf vom Besucher nur in einer Weise benutzt werden, die die Schädigung von Dritten ausschließt. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich das Tragen von Mund- und Augenschutz während der Veranstaltung.

5.4 Der Veranstalter weist darauf hin, dass Besucher mit Atemwegserkrankungen, insbesondere mit asthmatischen Erkrankungen sowie Kontaktlinsenträgern vom Besuch der Veranstaltung abgeraten wird.

5.5 Der Besucher weiß, dass bei Musikveranstaltungen aufgrund der Lautstärke der Musik stets die Gefahr von Gesundheitsschädigungen, insbesondere Hörschäden besteht. Der Veranstalter rät dem Besucher zur Vorbeugung geeigneten Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel) zur Veranstaltung mitzubringen und zu benutzen. Der Veranstalter stellte keinen Gehörschutz zur Verfügung.

5.6 Der Veranstalter weist darauf hin und dem Besucher ist bewusst, dass das Holi-Farbpulver möglicherweise zu Beschädigungen von mitgebrachten elektronischen Geräten wie Kameras, Mobiltelefone, Handkameras etc. führen kann. 5.7 Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, keine elektronischen Geräte sowie Wertgegenstände wie Schmuck zur Veranstaltung mitzubringen. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung solcher Geräte durch Holi-Farbpulver durch andere Besucher.



6. Bild- und Tonaufnahmen durch den Besucher

6.1 Der Veranstalter gestattet dem Besucher das Mitführen und Benutzen von Mobiltelefonen mit Kamerafunktion sowie Kameras und Fotoapparaten während der Veranstaltung. Sämtliche von dem Besucher angefertigte Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken des Besuchers verwendet werden. Jede kommerzielle Verwendung ist dem Besucher untersagt.



7. Nutzungsrechte des Veranstalters an Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen

7.1 Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte während der Teilnahme an der Veranstaltung Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen herstellen, die den Besucher zeigen. Diese Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen werden vom Veranstalter für die Berichterstattung sowie für die Bewerbung von künftigen Holi-Farbenfesten in allen Medien verwendet. Diese Zustimmung ist unwiderruflich und bezieht sich auf beiläufige oder beiwerkartige Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen des Besuchers. Der Besucher hat keinen Anspruch auf eine Vergütung.



8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet dem Besucher auf Schadenersatz (unabhängig von dem Rechtsgrund) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

8.2. Daneben kommt eine Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen nur in Betracht (1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (2) für Schäden wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer sog. Kardinalpflicht (dies sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten);bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

8.3 Ziffern 8.1 und 8.2 gelten ebenfalls für die Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8.4 Verschweigt der Veranstalter, seine gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe arglistig einen Mangel oder hat er eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen, finden die Ziffern 8.1 und 8.2 finden keine Anwendung.

8.5. Die Regeln des Produkthaftungsgesetzes werden durch diese Ziffer 8 des Vertrages nicht eingeschränkt.



9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eine unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden soll, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke dieser AGB.

9.2 Für diese AGB gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.3 Soweit es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie diesen AGB das Landgericht München I.